Das Sozialpädagogische Einführungsjahr ist Voraussetzung für die Einmündung in die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte*n Erzieher*in.
Praxis und Unterricht wechseln sich ab. Die übrige Ausbildung findet in sozialpädagogischen Einrichtungen statt und wird mit einem Praktikant*innen-Gehalt vergütet.
1. mittlerer Schulabschluss
2. ärztliches Zeugnis über die berufliche Eignung
3. polizeiliches Führungszeugnis
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